Einsätze
Ist ein Arbeitnehmer zivilschutzpflichtig, so wird er jährlich zu Einsätzen und Übungen aufgeboten.Die Zivilschutzpflicht ist kein freiwilliger Dienst, gestützt auf das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz Art. 11 ist klar definiert:
- Männer mit Schweizer Bürgerrecht, die für die Schutzdienstleistung tauglich sind, sind schutzdienstpflichtig.
- Jeder Schutzdienstpflichtige, der einem Aufgebot nicht Folge leistet, wird verwarnt oder straffrechtlich verfolgt.