Kulturgüterschutz
Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter
Im Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Artikel 3 Buchstabe e) wird der Kulturgüterschutz als eine der Aufgaben des Zivilschutzes erwähnt. Der Kulturgüterschutz verfügt aber auch über ein eigenes Bundesgesetz: Aufgrund der Schäden an zahlreichen Kulturgütern während des Zweiten Weltkrieges wurde am 14. Mai 1954 das sogenannte Haager Abkommen für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten verabschiedet. Die Schweiz trat dem Haager Abkommen 1962 bei und verfasste in der Folge das Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten vom 6. Oktober 1966.
Personal des Kulturgüterschutzes KGS
Das Fachgebiet Kulturgüterschutz wird durch den Chef Kulturgüterschutz geleitet. Ihm stehen je nach Grösse und Bedarf der Organisationseinheit eine Anzahl KGS-Spezialisten für folgende Aufgaben zur Seite:
- Erstellen von Planungen und Basisdokumentationen,
- Erstellen von Einsatzplänen in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr,
- Umsetzen von Schutzmassnahmen (Evakuierung, Lagerung usw.) für Kulturgüter im Ereignisfall,
- Beraten der Führungsorgane und Einsatzkräfte sowie Besitzer von beweglichem und unbeweglichen Kulturgüter.
Sicherstellungsdokumentationen
Die Sicherstellungsdokumentationen und die Schutzräume für bewegliches Kulturgut gehören zu den wichtigsten Schutzvorkehrungen. Auf Tausenden von Mikrofilmen sind die wesentlichsten Archiv- und Bibliotheksbestände sowie die Sicherstellungsdokumentationen (Fotografien, Beschriebe, Pläne, Skizzen und Zeichnungen) gespeichert und abgelegt. Im Falle einer Beschädigung oder Zerstörung eines Kulturguts können anhand der Sicherstellungsdokumentationen Restaurierungen oder Rekonstruktionen vorgenommen werden. Dank dieser Dokumente konnten in den vergangenen Jahren einige durch Brände oder Hochwasser zerstörte oder beschädigte Kulturgüter der Schweiz wieder hergestellt werden.
KGS-Schutzräume
Um die wertvollsten beweglichen Kulturgüter zu schützen, bestehen heute rund 250 Schutzräume im ganzen Land mit mehreren zehntausend Quadratmetern Fläche.
Kommando FB Kulturgüterschutz
info@regiobueren.ch
032 351 65 25