Der Zivilschutz
Eine unentbehrliche Organisation der Schweiz
Schutz, Betreuung und Unterstützung
Der Zivilschutz ist zuständig für die Bereitstellung der Schutzinfrastruktur und der Mittel für die Alarmierung der Bevölkerung, für die Betreuung von schutzsuchenden und von obdachlosen Personen und für den Schutz von Kulturgütern. Der Zivilschutz unterstützt die anderen Partnerorganisationen insbesondere bei Langzeiteinsätzen. Er führt Instandstellungsarbeiten aus und verstärkt die Führungsunterstützung und die Logistik. Zudem kann der Zivilschutz für Aufgaben zu Gunsten der Gemeinschaft eingesetzt werden. Für den Zivilschutz besteht die nationale Schutzdienstpflicht. Im Rahmen bundesrechtlicher Vorgaben regeln die Kantone die Belange des Zivilschutzes sowie die Zusammenarbeit mit den anderen Partnerorganisationen.
Aufgaben
- Bereitstellung der Schutzinfrastruktur
- Mittel für die Alarmierung der Bevölkerung
- Unterstützung der Partnerorganisationen
- Verstärkung der Führungsunterstützung
- Aufgaben zu Gunsten der Gemeinschaft
Planung, know how, Personal
Durch die Planung der Einsätze mit dem Partner kann eruiert werden was für den Einsatz benötigt wird.
Durch die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Zivilschutz haben wir für viele Aufgaben eine Lösung. Unser Personal ist für Langzeiteinsätze, Verkehrsdienst, Schutz, Betreuung und viele weitere Aufgaben ausgebildet. Der richtige Partner für Grossveranstaltungen.
Mehr über den Zivilschutz in der Schweiz
Fachbereiche

Führungsunterstützung
Bei einem Ereignis benötigen die kantonalen und regionalen Führungsorgane für ihre Arbeit Unterstützung. Diese Führungsunterstützung wird durch den Zivilschutz sichergestellt und umfasst die Sachbereiche Lage und Telematik. Für die Führungsunterstützung stehen vielseitig ausgebildete Stabsassistenten zur Verfügung.
Kommando FB Führungsunterstützung
Michael Studer
032 351 65 25

Schutz und Betreuung
Unter Betreuung werden all jene Massnahmen verstanden, welche bezwecken, Menschen aufzunehmen, zu beherbergen, zu ernähren, zu kleiden, zu pflegen und für ihr Wohlergehen zu sorgen. Dazu stehen öffentliche und private Gebäude oder Räumlichkeiten, Schutzräume und Schutzanlagen oder Teile der Infrastruktur der Armee zur Verfügung. Je nach Ereignis oder Notlage können unterschiedliche Betreuungseinsätze erfolgen.

Unterstützung
Die Unterstützung ist der Bereich mit dem wohl breitesten Aufgabenspektrum. Sie wird zur Unterstützung der Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes, bei Instandstellungsarbeiten, etwa zu Sicherungs- und Aufräumarbeiten, eingesetzt. Dies zur Abwendung von Folgeschäden, vor allem nach naturbedingten Ereignissen wie z.B. Überschwemmungen, Sturmschäden oder Lawinen.

Kulturgüterschutz
Der Kulturgüterschutz verfügt aber auch über ein eigenes Bundesgesetz: Aufgrund der Schäden an zahlreichen Kulturgütern während des Zweiten Weltkrieges wurde am 14. Mai 1954 das sogenannte Haager Abkommen für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten verabschiedet.