Regionales Führungsorgan RFO
Die Aufgaben und der Leistungsauftrag an das Regionale Führungsorgan (RFO) werden im Reglement über Katastrophen und Notlagen des Gemeindeverbandes öffentliche Sicherheit Regio Büren für das Regionale Führungsorgan vom 16. Juni 2011 geregelt.
Der örtliche Zuständigkeitsbereich des Regionalen Führungsorganes (RFO) erstreckt sich auf das Gebiet der 12 Gemeinden Arch, Büetigen, Büren a.A., Diessbach, Dotzigen, Lengnau, Leuzigen, Meienried, Meinisberg, Oberwil b.B., Pieterlen, Rüti b.B.
Zusammenfassung
- Sicherstellen der Führung im rückwärtigen Raum
- Erarbeitet Entscheidungsgrundlagen und vollzieht Gemeinderatsbeschlüsse
- Stellt die Verbindung zu benachbarten und übergeordneten Führungsorganen sicher
- Wiederherstellung einer minimalen Infrastruktur
- Wiederherstellung geordneter Verhältnisse
Aufgebot
Die zuständige Gemeindebehörde, Regierungsstatthalter, Gemeindepräsident, Feuerwehrkommandant, Zivilschutzkommandant, Kantonspolizei entscheiden in Zusammenarbeit mit dem C / SC RFO über das Aufgebot des RFO. Sie tragen die Verantwortung für die Alarmierung des RFO. Die Gemeindebehörde trägt die Gesamtverantwortung für die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen in ihrer Gemeinde.
Technologie
Das erste Regionale Führungsorgan, dass vollständig aus einer Zivilschutzanlage Kooperiert. Dadurch ist es möglich die Unterstützung während einer Katastrophe zu gewährleisten.
Übungen
Um den höchstmöglichen Einsatz gewährleisten zu können, wird durch ständige Übungen mit dem Zivilschutz der Ernstfall geübt. Somit wird das Team gestärkt und komplexe Abläufe geübt.
Informationen
Das Regionale Führungsorgan ist bei Katastrophenfällen die Schnittstelle der einzelnen Kooperierenden Organe und der Bevölkerung .
Organigramm
Kontakte
C RFO
Marcel Flury
marcel.flury@regiobueren.ch
079 819 00 85
C RFO Stv.
Vakant bis November 2024
Stab C RFO
Christoph Stotzer
christoph.stotzer@regiobueren.ch
079 935 79 87
Stab C Stv. RFO
Sandra Huber
sandra.huber@besonet.ch
079 816 37 42